Hundebestandsaufnahme startet in Kürze: Halterinnen und Halter sollen sich schnell melden
Wie nahezu alle Städte in Deutschland erhebt die Stadt Brilon Hundesteuer. Dies setzt jedoch voraus, dass die „Vierbeiner“ vom Hundehaltenden bei der Verwaltung angemeldet werden. Die jährliche Hundesteuer beträgt derzeit 78,00 Euro für einen Hund. Entsprechend mehr müssen die Hundehaltenden für zwei oder mehr Hunde entrichten.
Leider musste in zurückliegender Zeit festgestellt werden, dass nicht alle Hundehaltenden der Pflicht zur Anmeldung ihrer Hunde nachgekommen sind. Aus Gründen der Steuergerechtigkeit hat die Stadt daher beschlossen, in Kürze eine Hundebestandsaufnahme durchzuführen.
Dazu werden alle Haushalte in Brilon ab Anfang Oktober 2024 für rund drei Monate durch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter einer beauftragten Firma aufgesucht. Diese sind wochentags in der Zeit von 10 bis 20 Uhr und samstags bis 17 Uhr unterwegs.
Die Firma Springer Kommunale Dienste wird den vorhandenen Hundebestand feststellen. Die Mitarbeitenden tragen dabei sichtbar eine von der Stadt ausgestellte Legitimation. Zur Durchführung dieses Auftrages werden die Wohnungen und Häuser nicht betreten und keine Steuern oder Gebühren vor Ort erhoben.
Werden nicht gemeldete Hunde festgestellt, haben die betroffenen Hundehaltenden mit einer rückwirkenden Steuerfestsetzung sowie einem zusätzlichen Bußgeld in Höhe von bis zu 5.000,00 Euro zu rechnen.
Wer bei der Bestandsaufnahme nicht zu Hause angetroffen wird, findet ein Anschreiben mit weiteren Hinweisen im Briefkasten vor.
Die Stadt empfiehlt allen Hundehaltenden, ihre Lieblinge – falls noch nicht geschehen – umgehend bei der Stadt Brilon anzumelden.
Formulare und Dienstleistungen rund um das Thema Hundehaltung (Hundeanmeldung, Hundeabmeldung, Formular SEPA-Lastschriftmandat) finden sich auf der Internetseite der Stadt Brilon unter folgendem Pfad: https://portal.kommunale.it/brilon/services/15
Für Rückfragen steht Frau Witteler unter der Telefonnummer 02961 / 794-318 oder per E-Mail: B.Witteler@brilon.de gerne zur Verfügung. Eine Terminvereinbarung bei persönlichen Vorsprachen ist erwünscht und von Vorteil; so lassen sich Anliegen häufig gezielt und ohne lange Wartezeiten erledigen.
Hund, Hundebestandsaufnahme, Hundesteuer